Führerscheinklassen

Fahrschule Kruse | Ausbildung

Führerscheinklassen

Klasse A:

  • Einstieg ab 24 Jahren
  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • auch mit Beiwagen
  • Dreirädige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kw (Trike). Einstieg mit 21 Jahren
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss der Klassen AM, A1 und A2.

Klasse A 2:

  • Einstieg ab 18 Jahren.
  • Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • auch mit Beiwagen
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Einschluss der Klassen AM und A1

Klasse B:

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg.
  • Einschluss der Klassen L und AM

Klasse B96:

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiigerGesamtmasse der Fahrzeugkombination vonmehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250kg
  • keine theoretische oder praktische Prüfung
  • Fahrerschulung von 7 Zeitstunden erforderlich
  • Vorbesitz Klasse B

 Klasse BE:

  • Einstieg ab 18 Jahren
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombintion mit einem Anhänger mit
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • nicht mehr als 3500 kg
  • keine Theorieprüfung
  • nur praktische Prüfung
  • Vorbesitz Klasse B

Praxis
Unabhängig von Vorkenntnissen kann jederzeit mit der praktischen Ausbildung begonnen werden. Am besten Ihr sprecht mich nach dem theoretischen Unterricht an und vereinbart einen Termin mit mir. Da es keine Mindeststunden gibt, mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überland-, Dunkel- und Autobahnfahrten) liegt es an Eurem Einsatz und Euren Fähigkeiten, wie viele Stunden Ihr benötigt.

Nicht mehr Fahrstunden als nötig, aber so viele wie notwendig.

Das Schulungs- und Prüfungsgebiet  ist Norderstedt.
Natürlich fahren wir mit Dir auch nach Hamburg um Dich für den Großstadtdschungel fit zu machen.

Praxisstunden (Pflicht)   A, A2, B   A1 auf A      BE
Schulung auf Bundes- oder Landstrassen 5 3 3
Schulung auf Autobahnen 4 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1 1
  • Mehr Infos zum begleitenen Fahren ab 17

Fahrschule Kruse | Begleitetes Fahren ab 17

Seit dem 1. Oktober 2005 können sich die Jugendlichen bei den Fahrschulen anmelden und Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B / BE bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen .

Mit dem “Begleitetes Fahren ab 17” sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren in Schleswig-Holstein mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.

Ablauf:

Wenn Sie sich für das “Begleitete Fahren ab 17” entschieden haben, müssen einige Punkte beachtet werden. Deshalb stellen wir Ihnen auf dieser Seite eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen einen guten Überblick über die einzelnen Phasen geben werden.

Ablauf-Übersicht Festlegungen & Hinweise
Ab 16,5 Jahren:
Führerscheinausbildung
in der Fahrschule
1 Jahr früher als bisher
(sonst keine Änderung)

Voraussetzungen für Fahrschüler:

  • Keine Bedenken an der Fahreignung

Voraussetzungen für Begleiter:

  • mindestens 30. Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
  • max. 1 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter (wird empfohlen!)
Fahrprüfung
Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
  • befristete Prüfungsbescheinigung
  • Beginn der Probezeit
  • Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
Anschließend begleitet fahren,
d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen
Auflagen:

  • Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt (s.o.)
  • Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung: in Deutschland und Österreich
Unbeschränkte Fahrerlaubnis
ab dem 18. Lebensjahr
Aushändigung des EU-Kartenführerscheins